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Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente wird den meisten von uns lediglich eine Grundsicherung im Alter bieten. Private Altersvorsorge ist unerlässich. Pauschal kann gesagt werden, dass ein Zehntel des Bruttoeinkommens in die private Altersvorsorge zu investieren ist. Wir greifen Ihnen unter die Arme, um mit geringstem Aufwand und ein wenig Disziplin Ihren Lebensunterhalt im Alter zu sichern.  Ohne heute auf zu viel verzichten zu müssen, helfen wir als unabhängige Makler unseren Kunden die vielfältigen Möglichkeiten am Markt zu verstehen und zunutze zu machen. Das Vermögen soll angemessen strukturiert und mit den eigenen Zielen und Wünschen kombiniert werden. Bedarfgerecht entwickeln wir eine ausgewogenes Vorsorgekonzept, um eine optimale Abstimmung auf die persönlichen Situationen zu erzielen. Es liegt in unserem Interesse aufzuklären, welche verschiedenen Vorsorgealternativen es gibt, mit welchen staatlichen Förderungen zu rechnen ist und welche Rolle jeweils der steuerliche Aspekt spielt.

Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Alterseinkünftegesetzes wird die Altersvorsorge in drei Schichten unterteilt (Kurzdarstellung siehe Abb. links).
  • Schicht I:    Basisversorgung
  • Schicht II:   Zusatzversorgung
  • Schicht III:  Private Kapitalanlageprodukte

Zur Basisversorgung gehören hauptsächlich die gesetzliche Rentenversicherung und die Rürup-Rente. Die gesetzliche Rente wird den meisten von uns lediglich eine Grundsicherung im Alter bieten. Die Rürup-Rente bietet eine staatlich geförderte Altervorsorge für Arbeitnehmer und Beamte – vor allem aber für Selbstständige, da ihnen in der Regel keine Riesterförderung zusteht. Die Basisversorgung gilt als wenig flexibel, da das Kapital lediglich im Rentenalter in Form von Rentenzahlungen zur Verfügung steht.

Mehr Flexibilität bietet die zweite Schicht, die Zusatzversorgung. Sie setzt sich aus der Riesterrente und der betriebliche Altervorsorge zusammen. Diese bieten vor allem Angestellten und Beamten die Möglichkeit einer staatlich geförderten Altersvorsorge durch Steuervorteile und staatliche Zulagen. Riester-Verträge können beispielsweise für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden und sind zum Rentenbeginn teilkapitalisierbar. Das angesparte Kapital der betrieblichen Altersvorsorge kann zu Rentenbeginn in einer Summe ausgezahlt werden.

In der dritten Schicht befinden sich alle private Kapitalanlageprodukte, die aus schon versteuertem Einkommen finanziert werden und nicht steuerlich abzugsfähig sind. Diese Schicht zeichnet sich durch die größte Flexibilität aus, wird jedoch nicht direkt gefördert. In der Verrentungsphase gibt es vom Gesetzgeber für Versicherungsprodukte dieser Schicht einen Steuervorteil gegenüber einer Direktanlage. 

Jede Schicht bietet Vor- und Nachteile. Die ersten beiden Schichten sind beispielsweise vor staatlichen Zugriffen, wie beim Bezug von HartzIV oder einer Privatinsolvenz geschützt. Dafür bietet die dritte Schicht die größte Flexibilität. Gerne beraten wir Sie weiterführend in einem persönlichem Gespräch, welche staatlichen Förderungen Ihnen zustehen und welche Schichten am besten zu Ihren Zielen & Wünschen passen.

 

 

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